Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung des Teilanerkenntnis- und Schlussurteils des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 30. November 2010 - 8 Ca 4343/10 - abgeändert:
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 58 % und die Beklagte zu 42 % zu tragen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu 84 % und der Kläger zu 16 % zu tragen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|