I.
Für die Eintragung der Beteiligten zu 1 in das Handelsregister hat das Registergericht mit Kostenrechnung vom 05.04.1994 auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 5.000.000,00 DM einen Betrag in Höhe von 6.088,00 DM in Rechnung gestellt, den die Beteiligte zu 1 am 27.04.1994 bezahlte.
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