Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG): Abkoppelung des Kostenfestsetzungsverfahrens vom Hauptsacheverfahren
OLG Hamm, Beschluss vom 30.11.2004 - Aktenzeichen 15 W 449/04
DRsp Nr. 2005/2815
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG): Abkoppelung des Kostenfestsetzungsverfahrens vom Hauptsacheverfahren
Durch das KostRMoG wurde der Instanzenzug für die Anfechtung des Kostenansatzes und der Wertfestsetzung ausdrücklich von demjenigen in der Hauptsache abgekoppelt. Insbesondere ist zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die erste Beschwerde auch dann eröffnet worden, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Rechtsmittelgericht erlassen wurde.