I.
Die am 29.9.2001 verstorbene Erblasserin war mit dem Beteiligten seit 19.2.1988 verheiratet. Die Eheleute haben am 11.3.1988 einen Ehe- und Erbvertrag geschlossen. Darin haben sie Gütergemeinschaft vereinbart; der Beteiligte hat ein landwirtschaftliches Anwesen in das Gesamtgut eingebracht; die Ehegatten haben sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt.
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