OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12.01.2010
13 W 172/09
Normen:
GKG -KV Nr. 1211;
Fundstellen:
AGS 2010, 192
Vorinstanzen:
LG Freiburg, vom 07.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 64/06

Kostenrechtliche Folgen der Verbindung mehrerer Verfahren; Gebührenermäßigung bei Gesamtbeendigung durch Vergleich nach Erlass eines Teilurteils in einem von mehreren verbundenen Verfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2010 - Aktenzeichen 13 W 172/09

DRsp Nr. 2010/2590

Kostenrechtliche Folgen der Verbindung mehrerer Verfahren; Gebührenermäßigung bei Gesamtbeendigung durch Vergleich nach Erlass eines Teilurteils in einem von mehreren verbundenen Verfahren

1. Durch die Verbindung mehrerer Verfahren darf dem Kostenschuldner gebührenrechtlich kein Nachteil entstehen. 2. Der Erlass eines Teilurteils in einem Verfahren, dessen verbliebener Rest danach mit anderen Verfahren verbunden wird, steht bei Gesamtbeendigung durch Vergleich einer Gebührenermäßigung nach KV Nr. 1211 der Anlage 1 zum GKG nicht entgegen.

Auf die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 07.10.2009 - 1 O 64/06 - wird der Kostenansatz in den Kostenrechnungen Nr. 8969955166497 und 8969955166501 geändert.

Für die Verfahren 1 O 38/07 (Streitwert € 52.500,00) und 1 O 368/06 (Streitwert € 100.000,00) wird jeweils nur eine Gebühr angesetzt, der Gebührenansatz somit um € 2.824,00 (€ 1.112,00 + 1.712,00) ermäßigt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GKG -KV Nr. 1211;

Gründe: