Auf die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 07.10.2009 -
Für die Verfahren 1 O 38/07 (Streitwert € 52.500,00) und 1 O 368/06 (Streitwert € 100.000,00) wird jeweils nur eine Gebühr angesetzt, der Gebührenansatz somit um € 2.824,00 (€ 1.112,00 + 1.712,00) ermäßigt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|