I.
1. Im Grundbuch des Amtsgerichts war die offene Handelsgesellschaft Firma X Bauunternehmen Inhaber A und B, als Eigentümerin des dort vorgetragenen Grundbesitzes eingetragen. Auf notarielle Anregung vom 10.12.1996 hin wurde die Firmenbezeichnung im Grundbuch "infolge Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft... berichtigt" auf "X Bauunternehmen GmbH Co. KG."
2. Mit amtsgerichtlicher Kostenrechnung vom 20.1.1997 wurde von der Beteiligten für die Berichtigung der Firmenbezeichnung aus einem Geschäftswert von 1372000 DM (= ca. 30 des Grundstückswerts von 4574000 DM) eine Viertelgebühr nach § 67 KostO in Höhe von 545 DM gefordert, die auch gezahlt wurde.
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