OLG Koblenz - Beschluss vom 27.01.2004
8 W 43/04
Normen:
ZPO § 114 ; GKG § 49 ;
Fundstellen:
OLGReport-Koblenz 2004, 293
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 18.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 327/02

Kostenpflicht bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage

OLG Koblenz, Beschluss vom 27.01.2004 - Aktenzeichen 8 W 43/04

DRsp Nr. 2005/3518

Kostenpflicht bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage

Bei gleichzeitiger Einreichung von Prozesskostenhilfegesuch und Klage wird neben dem Prozesskostenhilfeverfahren nicht auch der Rechtsstreit als solcher anhängig, wenn der Antragsteller eindeutig klarstellt, dass er den Klageantrag nur bedingt für den Fall der Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellen will.

Normenkette:

ZPO § 114 ; GKG § 49 ;
Vorinstanz: LG Koblenz, vom 18.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 327/02
Fundstellen
OLGReport-Koblenz 2004, 293