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2005
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluss vom 07.11.2005
17 W 139/05
Normen:
InsO
§
116
§
115
;
ZPO
§
97
Abs.
1
§
240
;
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 24.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
15 O 138/05
Kostenlast des Anwalts bei vollmachtlosem Rechtsmittel für seinen Mandanten
OLG Köln,
Beschluss
vom 07.11.2005
- Aktenzeichen 17 W 139/05
DRsp Nr. 2006/6205
Kostenlast des Anwalts bei vollmachtlosem Rechtsmittel für seinen Mandanten
»Legt der Anwalt vollmachtlos ein Rechtsmittel für "seinen Mandanten" ein, so ist dieses auf seine Kosten als unzulässig zu verwerfen.«
Normenkette:
InsO
§
116
§
115
;
ZPO
§
97
Abs.
1
§
240
;
Gründe:
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