OLG Saarbrücken - Beschluss vom 20.05.2008
8 U 136/07
Normen:
ZPO § 97 Abs. 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2008, 746
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 19/06

Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten Hilfsantrages

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 8 U 136/07

DRsp Nr. 2008/16682

Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten Hilfsantrages

»Obsiegt der Kläger erst auf der Grundlage des in zweiter Instanz gestellten Hilfsantrags, sind ihm regelmäßig die Kosten des Berufungsverfahrens gemäß § 97 Abs. 2 ZPO aufzuerlegen. Hieran ändert ein "Mitverschulden" des Erstrichters in Form eines unterbliebenen Hinweises nichts.«

Normenkette:

ZPO § 97 Abs. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien sind Geschwister und die einzigen Abkömmlinge sowie Erben zu je 1/2 ihrer am 24.7.2004 (letzt-) verstorbenen Mutter A. M., geb. K..