I.
Die Antragstellerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie hat - anwaltschaftlich vertreten - vor dem Amtsgericht Lörrach gegen die Antragsgegnerin Wohngeldansprüche geltend gemacht. Das Amtsgericht hat dem Antrag ohne vorherige mündliche Verhandlung zum überwiegenden Teil stattgegeben und die Antragsgegnerin u.a. verpflichtet, 96 % der außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu tragen.
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