1. Die klagende Bank hatte dem Beklagten Ziff. 2 einen Geschäftskredit gewährt, zu dessen Absicherung eine Gesamtgrundschuld über 35.000,-- DM an zwei Grundstücken bestellt worden war; eines der beiden Grundstücke gehörte dem Beklagten Ziff. 2 allein, das andere Grundstück ihm und seiner Ehefrau je zur Hälfte. Die Klägerin hat am gleichen Tag zwei gleichlautende Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung erhoben, einmal nur gegen den Beklagten Ziff. 2 als Eigentümer des einen Grundstücks, zum andern gegen beide Beklagte als Miteigentümer des anderen Grundstücks.
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