OLG Saarbrücken - Beschluss vom 09.11.2001
6 W 328/01
Normen:
ZPO § 104 ; ZPO § 50 ;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 04.10.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 337/00

Kostenfestsetzung gegen eine nicht existente Partei

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 09.11.2001 - Aktenzeichen 6 W 328/01

DRsp Nr. 2003/7737

Kostenfestsetzung gegen eine nicht existente Partei

Im Kostenfestsetzungsverfahren ist die nicht existente Partei als parteifähig zu behandeln, wenn sie an dem der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Rechtsstreit als Prozesspartei beteiligt war. Auch die gegen eine nicht existente Partei gerichtete Klage kann einen Kostenerstattungsanspruch zu deren Gunsten zur Entstehung gelangen lassen.

Normenkette:

ZPO § 104 ; ZPO § 50 ;

Entscheidungsgründe:

Die gemäß §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567, 569, 577 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet.

Der angefochtene Beschluss hält den Beschwerdeangriffen stand.