AG Cottbus, vom 30.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 51 F 367/00
Kostenfestsetzung bei Vergleich auch über außerhalb des Rechtsstreits liegende Streitigkeiten
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.11.2002 - Aktenzeichen 9 WF 189/02
DRsp Nr. 2003/11841
Kostenfestsetzung bei Vergleich auch über außerhalb des Rechtsstreits liegende Streitigkeiten
Die an den Abschluss eines Vergleichs anknüpfenden Kosten zählen regelmäßig zu den Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91 Abs. 1ZPO, sofern die Parteien hierzu und insbesondere zu den Kosten eines Mehrvergleichs nichts anderes vereinbaren.