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1994 war der Zweitbeklagte Arbeitnehmer der Erstbeklagten.
Durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23. Januar 2001 wurden beide Beklagten gesamtschuldnerisch zu Schadenersatzleistungen verurteilt und haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Erstbeklagte ist gebührenbefreit.
Im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 06. Februar 2002 führte die Rechtspflegerin aus, es seien im Verfahren Gerichtskosten von 6.155,70 EUR (12.039,50 DM) entstanden, nämlich 7.065,00 DM an Gebühren, 4.918,30 DM an Auslagen für den Sachverständigen und 56,20 DM an Zeugenauslagen. Die Erstbeklagte sei aber nur an den Auslagen zu beteiligen. Somit habe der Zweitbeklagte u.a. 3.077,85 EUR an Gerichtskosten zu tragen.
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