I.
Die Klägerin, die ein Maklerbüro betreibt, hat gegenüber dem Beklagten Maklerlohn geltend gemacht. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Im Berufungsverfahren schlossen die Parteien und die Streithelfer einen Vergleich, in dem sich der Beklagte gegenüber der Klägerin zur Zahlung von 1000,00 Euro und die Streithelfer zur Zahlung von weiteren 4112,00 Euro an die Klägerin verpflichteten. Die Nummer 2 des Vergleichs enthält zu den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs folgende Kostenregelung:
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