I.
In dem dem Kostenfestsetzungsverfahren vorausgegangenen Rechtsstreit hat die Klägerin den Beklagten auf Rückzahlung des von ihr entrichteten Kaufpreises für ein Hausgrundstück in Höhe von 80.000 EUR in Anspruch genommen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vom 15. Mai 2007 haben sich die Parteien im Wege des Vergleichs dahin geeinigt, dass der Beklagte zur Abgeltung der Klageforderung 11.000 EUR an die Klägerin zahlt. Nach der in dem Vergleich getroffenen Kostenregelung entfallen von den Kosten des Rechtsstreits 87 % auf die Klägerin und 13 % auf den Beklagten.
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