Der Kläger hat Klage auf Unterlassung bestimmter Handlungen, Auskunft, Feststellung der Schadensersatzpflicht sowie Löschung einer Domain erhoben. Das Landgericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt und dem Beklagten eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Der Beklagte hat den Anspruch innerhalb dieser Frist unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt.
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