OLG Düsseldorf - Beschluss vom 08.10.2009
I-10 W 108/09
Normen:
ZPO § 50; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 04.08.2009

Kostenerstattungsansprüche einer rechtlich nicht existierenden Partei

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.10.2009 - Aktenzeichen I-10 W 108/09

DRsp Nr. 2009/25550

Kostenerstattungsansprüche einer rechtlich nicht existierenden Partei

Hat sich in einem Rechtsstreit für die Beklagte ein Rechtsanwalt bestellt und auf deren fehlende Existenz hingewiesen und hat der Kläger daraufhin die Klage zurückgenommen, so steht der (nicht existierenden) Beklagten hinsichtlich der Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten ein Kostenerstattungsanspruch zu.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 04.08.2009 - Einzelrichter - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Normenkette:

ZPO § 50; ZPO § 269 Abs. 3 S. 3;

Gründe: