I. Die Streithelfer zu 1 bis 4 der Beklagten wenden sich gegen einen Beschluß, wonach sie die Kosten, die ihnen als Streithelfer entstanden sind, selbst zu tragen haben.
Der Kläger hat die Beklagte auf Zahlung von Werklohn, hilfsweise Schadensersatz für Garten- und Landschaftsarbeiten in Anspruch genommen. Die Streithelfer sind auf Seiten der Beklagten dem Rechtsstreit beigetreten.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|