OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.02.2003 22 W 4/03
Normen:
BRAGO § 28 ; VV-RVG Nr. 7003, Nr. 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 372
Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.02.2003 - Aktenzeichen 22 W 4/03
DRsp Nr. 2004/6359
Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten
Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts, der am Sitz der Partei ansässig ist, sind grundsätzlich zu erstatten. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei der auswärtigen Partei um ein Unternehmen oder eine juristische Person handelt, und zwar unabhängig davon, ob eine Rechtsabteilung vorhanden ist.
Normenkette:
BRAGO § 28 ; VV-RVG Nr. 7003, Nr. 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);