OLG Düsseldorf - Beschluß vom 14.02.2003
22 W 4/03
Normen:
BRAGO § 28 ; VV-RVG Nr. 7003, Nr. 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
AGS 2003, 372

Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 14.02.2003 - Aktenzeichen 22 W 4/03

DRsp Nr. 2004/6359

Kostenerstattungsanspruch für Reisekosten

Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts, der am Sitz der Partei ansässig ist, sind grundsätzlich zu erstatten. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei der auswärtigen Partei um ein Unternehmen oder eine juristische Person handelt, und zwar unabhängig davon, ob eine Rechtsabteilung vorhanden ist.

Normenkette:

BRAGO § 28 ; VV-RVG Nr. 7003, Nr. 7004 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen
AGS 2003, 372