OLG Oldenburg - Beschluss vom 21.12.2001
1 Ws 647/01
Normen:
BRAGO § 86 Abs. 3 ; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 § 473 Abs. 2 ; ZPO § 91 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 4130 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
JurBüro 2002, 531
NiedersRpfl 2002, 295
Vorinstanzen:
LG Osnabrück, vom 10.10.2001

Kostenerstattungsanspruch des Verteidigers im Verfahren nach Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft

OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.12.2001 - Aktenzeichen 1 Ws 647/01

DRsp Nr. 2004/6909

Kostenerstattungsanspruch des Verteidigers im Verfahren nach Einlegung der Revision durch die Staatsanwaltschaft

Hat die Staatsanwaltschaft die von ihr eingelegte Revision vor der Einreichung der Revisionsrechtfertigung zurück genommen, besteht für den Angeklagten kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für das Revisionsverfahren.

Normenkette:

BRAGO § 86 Abs. 3 ; StPO § 464a Abs. 2 Nr. 2 § 473 Abs. 2 ; ZPO § 91 Abs. 2 ; VV-RVG Nr. 4130 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);

Gründe: