Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägers bei teilweisem Erfolg der Berufung des Angeklagten
OLG München, Beschluss vom 07.08.2003 - Aktenzeichen 2 Ws 758/03
DRsp Nr. 2004/6962
Kostenerstattungsanspruch des Nebenklägers bei teilweisem Erfolg der Berufung des Angeklagten
Erstreckt sich der Erfolg der Berufung des Angeklagten nicht auf die zur Nebenklage berechtigenden Tat, gibt es keine Veranlassung, den Angeklagten teilweise von den notwendigen Auslagen des Nebenklägers im Berufungsverfahren freizustellen.