Die Erinnerung der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluß vom 7. April 1998 ist nach den Nichtabhilfeentscheidungen des Landgerichts vom 26. bzw. 28. Mai 1998 als sofortige Beschwerde zu behandeln. Sie ist zulässig, aber nicht begründet.
Verkehrsanwaltsgebühr
Zu Recht hat der Rechtspfleger bei dem Landgericht Nürnberg-Fürth die für die Einschaltung eines Verkehrsanwalts geltend gemachten Kosten nicht für erstattungsfähig erklärt.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine ausländische Partei.
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