Kostenerstattung: Prozessgebühr für Rechtsmittelgegner
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 01.04.1993 - Aktenzeichen 7 Ta 59/93
DRsp Nr. 2002/8821
Kostenerstattung: Prozessgebühr für Rechtsmittelgegner
Auch wenn eine Berufungsbegründung noch nicht vorliegt, entsteht durch einen Zurückweisungsantrag des Berufungsbeklagten eine erstattungsfähige volle 13/10 Prozessgebühr, wenn der Berufungsbeklagte davon ausgehen durfte, dass die Berufung durchgeführt würde.