Nachdem die ursprüngliche Schuldnerin, eine Bank, ihre Forderung an das klagende Inkassobüro abgetreten hatte, mahnte die Abtretungsempfängerin den im Bezirk des Landgerichts Mainz wohnhaften Schuldner erfolglos. Sodann erwirkte die Klägerin durch Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Bad Homburg einen Mahnbescheid, der auch Inkassokosten von 1730,82 DM enthält. Nach Widerspruch des Schuldners erfolgte Abgabe an das Landgericht Mainz, das die Klage wegen der Inkassokosten abgewiesen, ihr im übrigen jedoch stattgegeben hat.
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