LG Freiburg, vom 30.06.1982 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 74/82
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 30.11.1982 - Aktenzeichen 13 W 137/82
DRsp Nr. 1999/3044
Kostenerstattung: Gebühren des Mahnanwalts
Kosten für den Mahnanwalt können bei notwendigem Anwaltswechsel jedenfalls dann erstattet verlangt werden, wenn bei Antrag auf Erlaß des Mahnbescheid mit Widerspruchseinlegung nicht gerechnet werden mußte.
Die gem. §§ 21 Abs. 2, 11 Abs. 2 Satz 4, Satz 5 RPflG als Beschwerde geltende Erinnerung des Beklagten ist statthaft und Zulässig, aber nicht begründet.
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