Der Kläger hat mit Schriftsatz vom 27. Februar 1989 Revision eingelegt und gebeten, die Frist zur Begründung um drei Monate zu verlängern. Die Revisionsbegründungsfrist wurde bis 27. Juni 1989 verlängert. Mit bei Gericht am 23. März 1989 eingegangenem Schriftsatz vom 22. März 1989 hat sich für die beiden Revisionsbeklagten ein BGH-Anwalt bestellt und den Antrag angekündigt, die Revision des Klägers zurückzuweisen. Ferner hat er gebeten, ihm zu gegebener Zeit die Gerichtsakten mit der Revisionsbegründung zur Einsicht in sein Büro zu überlassen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|