Kostenerstattung für eine Schutzschrift - Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr auch im Eilverfahren
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 20.05.2008 - Aktenzeichen 6 W 61/08
DRsp Nr. 2008/15508
Kostenerstattung für eine Schutzschrift - Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr auch im Eilverfahren
»1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.«
Die Beschwerde ist statthaft. Nachdem das Beschwerdeverfahren von dem nach § 568 Satz 1 ZPO zuständigen Einzelrichter gemäß § 568 Satz 2 Nr. 1 ZPO auf den Senat übertragen wurde, ist der Senat zur Entscheidung berufen.
II.
Die Beschwerde ist teilweise begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" abrufen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.