KG, Beschluß vom 20.11.2002 - Aktenzeichen 24 U 9/01
DRsp Nr. 2004/6331
Kostenerstattung bei Festsetzung des Streitwerts
Auch im Beschwerdeverfahren über die Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes ist die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten ausgeschlossen (Weiterführung von KG, Beschluss v. 03.04.1987 - 1 AR 44/86, MDR 1987, 858 = JurBüro 1988, 327).