OLG Bamberg - Beschluß vom 16.11.2002
3 W 120/02
Normen:
BRAGO § 52 ; VV-RVG Nr. 3400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen:
MDR 2003, 533
OLGReport-Bamberg 2003, 59

Kostenerstattung bei Einschaltung eines Verkehrsanwalts

OLG Bamberg, Beschluß vom 16.11.2002 - Aktenzeichen 3 W 120/02

DRsp Nr. 2004/6340

Kostenerstattung bei Einschaltung eines Verkehrsanwalts

1. Für die außergerichtlichen Kosten gilt die Verpflichtung beider Parteien zu sparsamer Prozessführung. Nur in Höhe der zumutbaren kostengünstigeren Variante sind die außergerichtlichen Kosten als erstattungsfähig anzuerkennen. 2. Um seine Rechte trotz weiter Entfernung zwischen (Wohn- bzw. Unternehmens-) Sitz und dem Gerichtsort sachgerecht zu wahren, wäre es - anstelle der Beauftragung eines Rechtsanwalts am (Wohn- bzw. Unternehmens-) Sitz als Prozessbevollmächtigten und eines weiteren am Sitz des Gerichts als Unterbevollmächtigten - ebenso möglich, einen Rechtsanwalt am Sitz des Gerichts zum Prozessbevollmächtigten zu bestellen und sich eines Anwalts am (Wohn- bzw. Unternehmens-) Sitz als Verkehrsanwalt zu bedienen.

Normenkette:

BRAGO § 52 ; VV-RVG Nr. 3400 (redaktionell eingefügt aufgrund KostRMoG 2004);
Fundstellen