LG Siegen, vom 28.02.1978 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 293/77
Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme vor Begründung
OLG Hamm, Beschluß vom 30.05.1978 - Aktenzeichen 23 W 260/78
DRsp Nr. 1999/3026
Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungsrücknahme vor Begründung
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten für den Berufungsanwalt, wenn der Prozeßgegner die Berufung vor förmlicher Zustellung der Berufungsschrift wieder zurückgenommen hat.