LG Saarbrücken, vom 21.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 442/03
Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO?
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.05.2005 - Aktenzeichen 2 W 127/05
DRsp Nr. 2005/11059
Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35BRAGO bei Vergleich nach § 278 Abs. 6ZPO ?
»Die Voraussetzungen des § 35BRAGO liegen bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6ZPO nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt.«