I.
Die Landeskasse wendet sich gegen die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr für die beigeordnete Rechtsanwältin der Antragstellerin.
Der Antragstellerin des Ausgangsverfahrens war mit Beschluss vom 16.08.2002 ratenfreie Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren bewilligt und Rechtsanwalt ... zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts beigeordnet worden. Mit Beschluss vom 02.09.2002 wurde dieser Beschluss dahin abgeändert, dass Frau Rechtsanwältin ... als Hauptbevollmächtigte und Herr Rechtsanwalt ... als Korrespondenzanwalt der Antragstellerin beigeordnet wurden.
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