I.
Die Klägerin beauftragte einen an ihrem Wohnort ansässigen Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Klage vor dem Amtsgericht Ludwigsburg. Für die Klägerin erschien zum Termin vor dem Amtsgericht Ludwigsburg am 18.12.2003 als Unterbevollmächtigte Frau Rechtsanwältin K., die der Klägerin für ihre Tätigkeit in diesem Termin auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 4.000,-- EUR 449,50 EUR in Rechnung stellte.
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