Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht
OLG Hamm, Beschluss vom 08.12.1992 - Aktenzeichen 15 W 205/92
DRsp Nr. 2006/6414
Kostenentscheidung nach Zurückverweisung durch das Rechtsbeschwerdegericht
»1. Verweist das Rechtsbeschwerdegericht die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurück, richtet sich die vom Landgericht zu treffende Entscheidung über die Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten für das Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 13 a Abs. 1 S. 1 FGG.
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