Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Saarlouis vom 10. März 2010 - 22 F 39/10 EAGS - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 900 EUR.
I.
Der Antragsteller ist Mieter einer in dem Hausanwesen in gelegenen Wohnung. Eine weitere Wohnung in dem Hausanwesen wird von dem Antragsgegner bewohnt. Vermieter der Wohnungen ist der Vater des Antragstellers.
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