Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
A.
Mit dem angefochtenen Urteil hat das Landgericht der Antragstellerin für ihre deutsche Wortmarke "S.", Registernummer 3…, Schutz gewährt und dem Antragsgegner durch eine einstweilige Verfügung untersagt, gemäß einer bestimmten Benutzungsform sogenannte Quads unter der Bezeichnung "F. S.-ATV 250 RACEQUAD BLACK WHITE MIT STRASSENZULASSULANG" zu bewerben.
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