Kostenentscheidung nach prozessualem Anerkenntnis; Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der Veranlassung zur Klageerhebung
OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1992 - Aktenzeichen 12 W 11/92
DRsp Nr. 2006/6401
Kostenentscheidung nach prozessualem Anerkenntnis; Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der Veranlassung zur Klageerhebung
»1. Für die Frage der Klageveranlassung im Sinne des § 93ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Klage nach der materiellen Rechtslage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses begründet war.2. Dem Gericht ist es nach Abgabe eines prozessualen Anerkenntnisses des Beklagten verwehrt, den anerkannten Anspruch auf seine Schlüssigkeit hin nachzuprüfen.«