OLG Hamm - Beschluss vom 23.12.1992
12 W 11/92
Normen:
ZPO § 93 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamm 1993, 187
Vorinstanzen:
LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 106/92

Kostenentscheidung nach prozessualem Anerkenntnis; Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der Veranlassung zur Klageerhebung

OLG Hamm, Beschluss vom 23.12.1992 - Aktenzeichen 12 W 11/92

DRsp Nr. 2006/6401

Kostenentscheidung nach prozessualem Anerkenntnis; Begriff des sofortigen Anerkenntnisses und der Veranlassung zur Klageerhebung

»1. Für die Frage der Klageveranlassung im Sinne des § 93 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Klage nach der materiellen Rechtslage im Zeitpunkt des Anerkenntnisses begründet war. 2. Dem Gericht ist es nach Abgabe eines prozessualen Anerkenntnisses des Beklagten verwehrt, den anerkannten Anspruch auf seine Schlüssigkeit hin nachzuprüfen.«

Normenkette:

ZPO § 93 ;
Vorinstanz: LG Bochum, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 106/92
Fundstellen
OLGReport-Hamm 1993, 187