OLG Brandenburg - Beschluss vom 01.11.2010
5 W (Lw) 10/09
Normen:
ZPO § 91a;
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 14.08.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Lw 3/09

Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits zwischen den Parteien eines Landpachtvertrages auf Übertragung von Zahlungsansprüchen des Pächters an Dritte nach Beendigung des Pachtvertrages

OLG Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2010 - Aktenzeichen 5 W (Lw) 10/09

DRsp Nr. 2010/19366

Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits zwischen den Parteien eines Landpachtvertrages auf Übertragung von Zahlungsansprüchen des Pächters an Dritte nach Beendigung des Pachtvertrages

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) - Landwirtschaftsgericht - vom 14.08.2009 - 12 Lw 3/09 -

aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz werden der Beklagten auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

ZPO § 91a;

Gründe:

I. Vor dem 01.10.2006 hatte die Agrarerzeuger und Vertriebsgenossenschaft eG F... (im Folgenden: AEVG eG F...) Flächen in der Gemarkung S... mit einem Umfang von insgesamt 125,0631 ha von der B... GmbH (im Folgenden: B...) gepachtet.

Ausweislich § 1b Abs. 1 der Pachtverträge vom 22./28.11.2006 hatte sich die AEVG eG F... verpflichtet, die für die vertragsgegenständlichen Pachtflächen erhaltenen Zahlungsansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des EU-Agrarrates vom 29.09.2003 in Gestalt des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes vom 26.07.2004 an den Nachfolgebewirtschafter zu übertragen.

Für die Zeit vom 01.10.2006 bis 30.09.2008 pachtete die Beklagte die genannten Flächen von der B....