Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 10.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt in dem einstweiligen Verfügungsverfahren von dem Beklagten den von dessen Disziplinarkommission am 24.04.2008 erlassenen Beschluss bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen und ihm bis dahin die Erteilung einer Jahresturnierlizenz nicht mit der Begründung zu versagen, es liege ein wichtiger Grund i.S.d. § 20 Ziffer 1 LPO wegen des Dopingvergehens im Zusammenhang mit dem Pferd X während der X2 Horse Show in Florida vor.
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