Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.04.2003 - Aktenzeichen 2 W 16/03
DRsp Nr. 2004/19664
Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens
Nach übereinstimmender Erledigungsklärung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist die Partei mit den Kosten zu belasten, die aufgrund einer summarischen Überprüfung des beiderseitigen Vorbringens mit ihrem Anliegen unterlegen wäre.