I. Der Antragsteller war von 1984 bis 1997 als Rechtsanwalt zugelassen. 1997 wurde die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls widerrufen.
Am 24. April 2002 beantragte der Antragsteller die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen. Dieses Verfahren wurde am 22. August 2002 eröffnet. Mit Beschluß vom 12. Januar 2004 hat das Insolvenzgericht nach Abhaltung des Schlußtermins das Insolvenzverfahren aufgehoben und festgestellt, daß der Schuldner Restschuldbefreiung erhält, wenn er in der Laufzeit seiner Abtretungserklärung vom 10. April 2002 den Obliegenheiten nach §
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