I. Der 1965 geborene Antragsteller ist griechischer Staatsangehöriger und als Rechtsanwalt (Dikigoros) bei dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Athen zugelassen. Am 12. Mai 1995 bestand er beim Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland. Der Antragsteller beantragte die Zulassung am 6. März 1998 unter Hinweis darauf, dass er bereits mit Schreiben vom 30. Oktober 1995 einen entsprechenden Antrag gestellt habe, der nicht bearbeitet worden sei. Ein gegen den Antragsteller zunächst eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen unberechtigter Führung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" (§
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