BGH - Beschluß vom 30.06.2005
AnwZ (B) 10/05
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 91a ;

Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

BGH, Beschluß vom 30.06.2005 - Aktenzeichen AnwZ (B) 10/05

DRsp Nr. 2005/11381

Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

Es entspricht der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten eines Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls aufzuerlegen, wenn die Widerrufsverfügung widerrufen wird, weil der Antragsteller dargetan und belegt hat, dass die durch den Vermögensverfall regelmäßig gegebene Gefährdung der Rechtsuchenden nach Erlass der Widerrufsverfügung weggefallen ist.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 91a ;

Gründe: