Es wird festgestellt, dass zur Durchsetzung von Forderungen aus dem Unternehmenskaufvertrag vom 6. Januar 2009 in Verbindung mit der notariellen Abtretungsvereinbarung vom 21. Januar 2009 vor dem B...er Notar ... das schiedsrichterliche Verfahren vor dem Schiedsgericht der Brandenburger Industrie- und Handelskammern bei der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg zulässig ist.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird auf 12.000,00 € festgesetzt.
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