Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§
Nachdem der Betroffene nach Abschluß der Beschwerdeinstanz aus der Abschiebehaft entlassen worden ist, hat sich die Hauptsache erledigt und der Betroffene hat sein Rechtsmittel in der Rechtsbeschwerdeinstanz zulässigerweise auf den Kostenpunkt beschränkt.
Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens hat entsprechend §
Der Betroffene war zum Zeitpunkt der Verhängung der Abschiebehaft nicht ausreisepflichtig, weil er bereits zuvor anläßlich seiner Anhörung vor dem Amtsgericht um Asyl nachgesucht hatte und ihm deshalb der Aufenthalt nach §
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