BGH - Beschluß vom 17.06.2004
AnwZ (B) 32/03
Normen:
BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 91a ;

Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

BGH, Beschluß vom 17.06.2004 - Aktenzeichen AnwZ (B) 32/03

DRsp Nr. 2004/12147

Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfahrens betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

Es entspricht der Billigkeit, dem Antragsteller die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn das Verfahren betreffend den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls sich dadurch erledigt, dass die Zulassung widerrufen wird, weil der Antragsteller auf die Rechte aus der Zulassung verzichtet hat.

Normenkette:

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7 ; ZPO § 91a ;

Gründe: