LG Ulm, vom 20.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 3 OH 3/01
Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Vergleich
OLG Stuttgart, Beschluss vom 16.07.2001 - Aktenzeichen 10 W 29/01
DRsp Nr. 2003/11209
Kostenentscheidung nach Erledigung des selbständigen Beweisverfahrens durch Vergleich
Schließen die Parteien im selbständigen Beweisverfahren einen Vergleich, so kann entsprechend ZPO § 91a über die Kosten des Verfahrens entschieden werden, da ein Hauptsacheverfahren mit Sicherheit nicht mehr folgen wird.