Der Präsident des Oberlandesgerichts Oldenburg hat durch Verfügung vom 6. November 1987 das förmliche Disziplinarverfahren gegen den (Anwalts-)Notar eingeleitet und ihn durch weitere Verfügung vom 17. Oktober 1988 seines Amtes vorläufig enthoben. Den gegen die vorläufige Amtsenthebung gerichteten Antrag des Notars auf gerichtliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluß vom 30. Mai 1991 zurückgewiesen. Dagegen hat der Notar Beschwerde eingelegt.
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