I. Der Antragsteller wurde nach dem Widerruf einer früheren Zulassung zur Rechtsanwaltschaft am 2. Oktober 1998 erneut zur Rechtsanwaltschaft zugelassen, und zwar zunächst bei dem Amts- und Landgericht H., später bei dem Amts- und Landgericht L. und seit dem 25. März 2003 bei dem Landgericht A.. Ein von der Landesjustizkasse Ch. eingeleitetes Vollstreckungsverfahren führte am 12. August 2004 zur Eintragung des Antragstellers in das Schuldnerverzeichnis, die erst im Verlauf des Verfahrens vor dem Senat gelöscht wurde.
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